Aktuelle Informationen im Belchenhotel Jägerstüble
zur momentanen Situation
Unser Schutzkonzept für Sie zur Corona-Situation
(Update: Informationsstand: 01.01.2021)
Aktuell ist unser Hotel geschlossen
"Lieber Gast, wir freuen uns schon auf Sie!
Bei uns steht die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste an oberster Stelle. Deswegen denken Sie bitte daran,
falls Sie aus einem „Risikogebiet“ anreisen, bitte beachten Sie die Reisebestimmungen Ihres Landes/ Region.
An-/Abreise
Wir winken und lächeln statt Hände schütteln, was nicht bedeutet dass wir unhöflich sind,
sondern dass wir Sie und Uns schützen möchten.
Wir bitten Sie bei An- und Abreise nur pro Familie an den Rezeptionsschalter vor zu treten.
Dabei muss jede Person ab dem 6. Lebensjahr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Beachten Sie bitte hierbei auch die Markierungshinweise und den nötigen Mindestabstand von 1,5 Metern.
Die Zimmerkarten werden Ihnen desinfiziert überreicht,
bitte behalten Sie diese während Ihres Aufenthalts immer bei sich.
Um den Abstand wahren zu können, werden Sie leider von uns nicht wie gewohnt auf das Zimmer begleitet.
Wenn möglich, bitten wir Sie um bargeldlose Bezahlung.
Rücksicht
Wir bitten Sie bei einer Reservierung, wenn Sie vor 14 Tagen mit einem Covid-19 infizierten in Kontakt waren,
Ihre Koffer nicht zu packen und zu Hause zu bleiben.
Ebenso bei Symptomen wie, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur oder Fieber,
allgemeines Krankheitsgefühl, Schwäche, Schwindel, Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Durchfall, Kurzatmigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen.
Restaurant & Frühstückbuffet
Das Halbpensionsmenü wird wie üblich stattfinden. Bitte lassen Sie sich von einem Mitarbeiter zu Ihrem Sitzplatz zuweisen.
Anstatt eines Salat- und Käsebuffets, wird Ihnen auf Wunsch selbstverständlich ein Teller gerichtet und serviert.
Das Frühstücksbuffet wird in ursprünglicher Vielfalt und Qualität zur Verfügung stehen.
Alles natürlich unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregelungen.
Hotelbar/ Lobby
Unsere großzügige Lobby bietet ausreichend Platz, die Sie in gewohnter Weise nutzen können.
Hallenbad & Sauna
Das Hotelbad und auch die Sauna ist wieder geöffnet.
Ihnen stehen unsere 3 Saunen wieder zur Verfügung,
Stubensauna, Tecaldarium & die große Waldsauna mit separater neuer Freiluft - Terrasse,
welche wir extra für Sie während der Schließungsphase gebaut haben.
In der Sauna darf lediglich kein Saunaaufguss, sowie das Verwedeln der Luft statt finden.
Aus bleibt nur das Dampfbad wegen der erhöhten Aerosolbildung.
Massagen & Kosmetikanwendungen
Nutzen Sie die Zeit und gönnen Sie sich ganz persönliche Wohltaten mit Massagen, wie z.B. eine Aromaölmassage oder einer Fußmassage.
Auch Kosmetikanwendungen dürfen durchgeführt werden. Lassen Sie Ihre Haut wieder erstrahlen mit einer Wunschzeit für Ihre Haut
oder rüsten Sie Ihre Hände und Füße bei einer klassischen Maniküre/Pediküre für den kommenden Sommer.
Ruhe- & Fitnessraum
Unser Ruheraum steht Ihnen weiterhin täglich von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
Bei schönem Wetter empfehlen wir unsere Außenliegen zu nutzen und die Sonnenstrahlen zu genießen.
Das Fitnessstudio hat ebenso geöffnet, wie überall gilt hier auch die Abstandsregel.
Zimmerreinigung & Desinfektion
Hygiene und Sauberkeit gehörten schon immer zu unserem höchsten Gut.
Die Zimmer werden alle vor Ihrer Anreise Grund gereinigt, desinfiziert und kontrolliert.
Deshalb werden wir auf Zwischenreinigungen verzichten.
Natürlich steht es Ihnen frei täglich eine Zimmerreinigung zu bestellen.
Schutz & Abstand
Wir bitten Sie bei den Mindestabstand von 1,5 Metern, wenn möglich, jederzeit einzuhalten.
Der Aufzug darf nur pro Familie oder Zimmer genutzt werden.
Alle Kontaktoberflächen in öffentlichen Bereichen werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert und gereinigt.
Sie finden im ganzen Haus verteilt Desinfektionsspender.
Sperrstunde
Die neuen Maßnahmen sind in einer Allgemeinverfügung festgehalten,die ab sofort in Kraft tritt.
Demnach gilt nun landkreisweit eine Sperrstunde der Gastronomie von 23 bis 6 Uhr.
Im Landkreis Lörrach beginnt die Sperrzeit für Gastronomiebetriebe um 23.00 Uhr und endet - soweit für das Ende keine anderweitige Regelung besteht um 6.00 Uhr.
Während der Sperrzeit gilt ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.
Stornierungen bis Sommer 2021
Aufgrund der momentanen Situation im Bezug auf Covid 19
kann die Buchung kostenlos storniert werden ohne Fristen.
Diese Regelung gilt für Buchungen bis zunächst Ende August 2021.
Informationen telefonisch oder per E-Mail
Wir verstehen, dass Sie aufgrund der täglich wechselnden Informationen verunsichert sind und Fragen zu Ihrem Urlaub bei uns haben.
Wir sind täglich von 10 Uhr -20 Uhr telefonisch erreichbar. Gerne erreichen Sie uns auch per E-Mail unter: info@belchenhotel.de.
Regelung bis 02.11.2020:
Beherbergungsverbot aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands
Das baden-württembergische Beherbergungsverbot
wurde am 15.10.2020 mit sofortiger Wirkung vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.
Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen
Urlaub in der Schwarzwaldregion Belchen -Seit Mai 2020 sind Buchungen und Übernachtungen in Ferienwohnungen wieder erlaubt.
Gäste aus deutschen Regionen, in denen der 7-Tages- Inzidenz von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten wurde,
dürfen auch ohne das Vorzeigen eines negativen Corona Tests anreisen.
Ausländische Gäste, die aus einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesenem Land einreisen wollen, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.
Ausnahme gelten für jene ausländischen Gäste,
die ein negatives Corona Testergebnis in deutscher oder englischer Sprache vorweisen können, das nicht älter wie 48 Stunden ist.
Alle Länder, die als Risikogebiet eingestuft werden, finden Sie unter dem nachfolgenden
Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
- Im Rahmen des Grenzverkehrs gibt es keine Einschränkungen für Schweizer Staatsbürger, die sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.
Diese Regelung gilt aber nur die Einwohner der beiden Baseler Grenzkantone sowie den Kantone Aargau, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden sowie Jura.
- Umgekehrt gilt: wer aus Baden-Württemberg einreist und sich zudem 48 Stunden in der Schweiz oder auch dem Elsass aufhält, muss nicht in Quarantäne.
- In einer separaten Einheit beherbergt werden dürfen maximal 2 Haushalte oder 10 Personen.
Link Risikogebiete